Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn eine ausdrückliche Vereinbarung bei Vertragsschluss nicht besteht. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden treten zurück, soweit sie anders lautende, insbesondere ergänzende oder kollidierende Klauseln im Hinblick auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.

2. Vertragsschluss, Vertragspartner, Weitergabe der Kundendaten

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt ausschließlich mit MPG&E und nur dann zustande, wenn MPG&E das Angebot des Kunden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden Die Kunden- und Bestelldaten des Kunden werden an die MPG&E Vertriebs GmbH weitergegeben und von dieser zum Abschluss des Vertrags und zur Auftragsverarbeitung/-abwicklung verarbeitet und gespeichert. Diese AGB gelten gleichlautend für die MPG&E Vertriebs GmbH. Die Weitergabe der Kunden- und Bestelldaten ist zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

3.  Lieferbedingungen

3.1  Allgemeines

Um die Gesundheit der Kontaktlinsenträger und die richtige Anpassung und Betreuung unserer Produkte zu gewährleisten, liefert MPG&E seine Kontaktlinsen und Kontaktlinsen-Pflegeprodukte vorzugsweise an nachweislich ausgebildete Kontakt- linsen-Anpasser als Kunden. MPG&E setzt bei diesen Kunden voraus, dass sich der Kontaktlinsen-Anpasser bzw. Kunde dem Ehrencodex der VDC (Vereinigung Deut- scher Contactlinsen-Spezialisten e. V.) verpflichtet fühlt und nach den Berufsregeln praktiziert, auch wenn er nicht Mitglied dieser Vereinigung ist. Weiterhin setzt MPG&E voraus, dass der Kunde über die technischen Möglichkeiten verfügt, die Produkte von MPG&E fachgerecht anzupassen um den Endverbraucher entsprechend zu betreuen. MPG&E behält sich vor, dies zu überprüfen. Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ebenso, dass der Endverbraucher regelmäßig zur Kontrolle aufgefordert wird. Der Kontaktlinsen-Anpasser/Kunde verpflichtet sich im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit, beim Endverbraucher eine periodische Überprüfung/Kontrolle von Auge/Hornhaut und Kontaktlinse vorzunehmen. Alle Kunden verpflichten sich gegenüber MPG&E, alle rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für das Inverkehrbringen, den Handel und die Überwachung von Medizinprodukten sowie deren Abgabe an Endverbraucher einzuhalten.

3.2   Schutz der Endabnehmer vor Risiken nach der Verordnung über die Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten sowie zum Informationsaustausch der zuständigen Behörden (MPAMIV), dem Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) und der MDR insbesondere Artikel 14 der Medizinprodukteverordnung über allgemeine Pflichten der Händler (MDR).

Soweit der Kunde ausgebildeter Kontaktlinsen-Anpasser ist, verpflichtet er sich gegenüber MPG&E zur Einhaltung der MPAMIV und des MPDG sowie der MDR in den jeweils aktuell geltenden Fassungen und unterstützt MPG&E dabei, ihren Verpflichtungen nach MPAMIV und MPDG und MDR nachkommen zu können. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, MPG&E gegenüber jede Beanstandung oder Anzeige von Unregelmäßigkeiten durch einen Endverbraucher in Bezug auf ein von MPG&E geliefertes Produkt zu informieren. Das gilt für jedes Vorkommnis im Sinne der MPAMIV, das dem Kunden bekannt wird. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere auch die Mitteilung an MPG&E über alle durch den Kunden oder andere Marktteilnehmer vorgenommene Meldungen an andere Stellen sowie beabsichtigte oder durchgeführte korrektive Maßnahmen im Sinne der MPAMIV, zur Behebung und/oder Bearbeitung der Beanstandung bzw. Anzeige durch den Endverbraucher, z.B. Rückrufe. Zu diesem Zweck hat der Kunde seine Tätigkeit gegenüber den Endverbrauchern sowie deren Beanstandungen oder Anzeigen von Vorkommnissen nach der MPAMIV zu dokumentieren, die Personalien der Endverbraucher unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und MPG&E im Bedarfsfalle auf Anforderung ebenfalls unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen mitzuteilen. Diese Daten dürfen von MPG&E ausschließlich für die Erfüllung der ihr und/oder dem Kunden nach der MPAMIV dem MPDG und der MDR obliegenden Verpflichtungen bzw. Rechte verwendet werden.

3.3  Andere Vertragspartner

Soweit der Kunde kein ausgebildeter Kontaktlinsenanpasser im Sinne von 3.1 ist und daher auch nicht selbst die Produkte an den Endverbraucher abgibt oder aber ohne Anpassung an den Endverbraucher abgibt, gelten die Regelungen unter 3.2 entsprechend. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde selbst nur und ausschließlich die von MPG&E gelieferten Produkte an Personen im Sinne von 3.1 oder andere Händler auf anderen Handelsstufen weiterverkauft und -liefert. Die Kunden verpflichten sich, im Rahmen der Weiterlieferung die Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag an deren Vertragspartner durchzureichen.

3.4  Lieferzeiten

Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Von MPG&E genannte Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haftet MPG&E nicht. Höhere Gewalt liegt insbesondere im Fall von Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfen in Zulieferbetrieben oder vergleichbaren Ereignissen vor.

3.5  Lieferzeit bei Versandart „gleicher Tag“

Produkte, die sich am Lager befinden, werden noch am selben Tag versendet, wenn die Bestellung wie folgt bei MPG&E eingeht:

  • Telefon- oder Onlineshopbestellung: Montag bis Freitag bis spätestens 14:30 Uhr
  • Faxbestellung: Montag bis Freitag bis spätestens 14:00 Uhr

3.6  Lieferzeit für Rezept- und individuell gefertigte Kontaktlinsen

Rezept- und individuell gefertigte Kontaktlinsen haben eine Produktions- und Lieferzeit von bis zu 14 Arbeitstagen (es gilt der Wareneingang vom Hersteller bei der MPG&E Handel und Service GmbH).

3.7  Lieferzeit für Standardlieferungen

Standardlieferungen werden per DHL versendet. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2 Werktage innerhalb Deutschlands.

3.8  Teil- und Ersatzlieferungen

Im Fall produktionstechnischer Verzögerungen behält sich MPG&E in zumutbarem Umfang Teil- und Ersatzlieferungen vor. Auf den Ersatz von Verzugsschäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein Anspruch.

4.  Preise

Die in den Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich geltender Höhe ohne Versandkosten. Umsatzsteuer und Versandkosten werden mit der aufgrund der Lieferung erstellten Rechnung gesondert ausgewiesen und berechnet. Maßgeblich für jede Bestellung ist die jeweils geltende Preisliste. Das gilt auch dann, wenn sie dem Kunden oder Besteller bei der Bestellung noch nicht bekannt war. Ohne neue Preisliste ist eine Erhöhung des Kaufpreises zulässig, wenn sich nach der erfolgten Bestellung die Einkaufspreise erhöhen. Für den Fall erheblicher Preissteigerungen steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Kaufvertrag zu lösen.

5.  Zahlungsbedingungen

5.1  Fälligkeit, Skonto

Der Rechnungsbetrag für reguläre Lieferungen ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung räumen wir 2% Skonto bzw. bei Lastschrifteinzug ohne Zahlungsaufschub 3% Skonto ein. Beträge für Abrufaufträge, Seminare und sonstige Dienstleistungen sind sofort fällig. In diesen Fällen kann kein Skonto geltend gemacht werden. Rechnungen, bei denen irgendeine weitere Art von Zahlungsaufschub gewährt wird, sind nicht skontofähig.

5.2  Verzug

Nach Ablauf der Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung kommt der Kunde gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Verzug, ohne dass es einer weiteren Rechtshandlung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kaufpreis mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern handelt und mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, soweit ein Verbraucher an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligt ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruches ist dadurch nicht ausgeschlossen.

5.3  Abrufsatz

Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, für zukünftige Bestellungen und Lieferungen Kaufpreiszahlungen im Voraus zu leisten (Abrufsätze). Diese Zahlungen können durch den Kunden für ein bestimmtes Produkt geleistet werden. Die Höhe der Abrufsätze sowie die Bestimmung der Kaufobjekte richten sich nach den zwischen dem Kunden und MPG&E im Vorfeld geschlossenen Vereinbarungen. Für die Zahlung dieser Abrufsätze erteilt der Kunde MPG&E eine Einzugsermächtigung. MPG&E stellt über den Abrufsatz eine Rechnung aus. Die Kaufpreisforderungen von MPG&E aus künftigen Bestellungen des Kunden werden mit den gezahlten Abrufsätzen verrechnet. Das wird in der auf den Zeitpunkt der Lieferung auszustellenden Rechnung ausgewiesen. An die bei Einziehung der Abrufsätze geltenden Verkaufspreise ist MPG&E für einen Zeitraum von 12 Monaten gebunden. Das gilt nicht, wenn der Einkaufspreis von MPG&E bezogen auf das bestellte Produkt sich in dem Zeitraum zwischen Eingang der Zahlung des Abrufsatzes und Bestellung durch den Kunden um mehr als 15 % netto erhöht hat. Ist der Abrufsatz nach 18 Monaten nicht durch darauf anzurechnende Lieferungen verbraucht, ist MPG&E berechtigt, den Abrufsatz abzurechnen und ein Guthaben für andere Käufe dieses Kunden zur Verrechnung zu nutzen. Es gilt der jeweilige im Zeitraum der Lieferung geltende Umsatzsteuersatz.

6.  Versand

6.1  Allgemeines

Die Gefahr und Kosten bei Anlieferung, Versand oder Bereitstellung der Waren trägt der Käufer. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

6.2  Belieferung per Briefpost

Per Briefpost beliefert MPG&E ausschließlich auf ausdrücklichen Kundenwunsch. MPG&E übernimmt für diese Versandart keine Haftung für den Verlust auf dem Versandweg.

6.3  Transportschäden

Paketempfänger sind vor der Haftung für nicht von ihnen verursachte Schäden geschützt, wenn sie die gelieferte Ware bei der Annahme kontrollieren. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Palettenfolien Kartonagen müssen bei Lieferung unversehrt sein. Warenanzahl ist anhand des Lieferscheins zu kontrollieren.
  • Erkennbare Beschädigungen an Palettenfolien oder Kartonagen /Paketen muss sich der Empfänger sofort bei der Entgegennahme durch den Lieferdienst schriftlich auf dem Lieferschein bestätigen lassen.
  • Direkte (äußerlich sichtbare) Transportschäden sind innerhalb von 7 Tagen, ver- deckte Transportschäden innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel gezeigt hat mit Angabe der Lieferscheinnummer telefonisch unter +49

(0) 4322 750 500 an die MPG&E Handel und Service GmbH zu melden.

  • Beschädigte Transportverpackungen sind an MPG&E zurückzusenden. Ein entsprechendes Retourenblatt finden Sie unter mpge.de/formulare zum Download. Alternativ dazu sendet Ihnen unser Kundenservice auch gerne einen Rücksende- schein per E-Mail zu.

7. Sachmängelgewährleistung, Garantie, Mängelrüge

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Bestellern bzw. Käufern im Sinne des HGB beträgt die Gewährleistungsfrist der gelieferten Sachen 12 Monate. MPG&E Vertriebs GmbH haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Besteller bzw. Käufer bei Vertragsschluss kennt. Weiterhin gelten die Obliegenheiten des §§ 377, 381 HGB. Hinsichtlich der Verfahrensweise bei der Mängelanzeige gelten 6.3 und

8.1 entsprechend. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

8.  Rücksendung von Waren

8.1  Allgemeines

MPG&E wird bei berechtigten und von MPG&E anerkannten Reklamationen das beanstandete Produkt nachbessern oder gegen ein neues austauschen. Damit Warenrücksendungen zügig abgewickelt werden können, sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Ware ist beim Empfang auf Schäden zu prüfen (siehe auch 6.3 Transportschäden). Falsche Lieferungen, fehlerhafte Mengen etc. werden anhand des Lieferscheins festgestellt und dem MPG&E-Kundenservice telefonisch innerhalb von 7 Tagen unter der Servicehotline +49 (0) 4322 750 500 gemeldet, um die Abholung zu
  • Für Rücksendungen steht unter mpge.de/formulare das Retourenblatt zum Download zur Verfügung. Die Versandadresse für Warenrücksendungen ist:

MPG&E Handel und Service GmbH Retouren Moorweg 105

24582 Bordesholm

8.2  Verpackung von Rücksendungen

Um eine reibungslose Bearbeitung von Rücksendungen zu gewährleisten, müssen alle Produkte, die an MPG&E zurückgesendet werden, in einem unversehrten Zustand sein. Dafür sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Artikel sind bei Rücksendungen in der Originalverpackung zu
  • Die Waren sind immer gut zu polstern, um verdeckte Transportschäden zu vermeiden
  • Bei Mischsendungen aus Pflegemittelflaschen und Produktschachteln ist stets auf eine gute Sortierung zu achten, damit die Schachteln nicht von Pflegemittelflaschen zerdrückt werden können.
  • Für Briefrücksendungen sind ausschließlich reißfeste Umschläge zu
  • Formstabile Kontaktlinsen sind vor der Rückgabe zu reinigen und in trockenem Zustand und im Originalbehälter einzusenden.
  • Die Originalbehälter von individuellen weichen Kontaktlinsen sind auslaufsicher zu verschließen.
  • Produkte in Schachteln müssen ausschließlich in Kartons versendet werden, um Transportschäden zu vermeiden.
  • Rücksendungen sollten vom Kunden versichert werden – MPG&E übernimmt keine Haftung, falls Rücksendungen auf dem Transportweg verlorengehen.

8.3  Rücksendung bzw. Gutschrift bei MPG&E-Produkten mit Tauschoption Tagesaustausch- und Monatsaustauschkontaktlinsen

Unversehrte Marken-Austausch-Kontaktlinsen (originalverschlossen, nicht beschädigt, beschriftet oder beklebt) können innerhalb von 12 Monaten gebührenfrei in andere Produkte des MPG&E-Sortiments umgetauscht werden. Der Warenwert muss dabei mindestens gleich hoch sein. Rezeptlinsen und individuell gefertigte Kontakt- linsen im Originalbehälter können innerhalb von 3 Monaten zur Gutschrift zurück- gegeben werden (Ausnahme: individuell gefertigte Kontaktlinsen mit einer empfohlenen Tragezeit von 3 Monaten – u.a. zum Beispiel Kontaktlinsen der ECCO soft 4 seasons-Produktfamilie). Tausch- und Rückgabegebühr werden jeweils nach der aktuellen Preisliste berechnet. Für Private Label-Kontaktlinsen und Kontaktlinsenpflegemittel gibt es keine Tauschoption oder Rücksendemöglichkeit.

8.4  Schäden durch unsachgemäße Behandlung

Die Bedingungen für die Rückgabe und Gutschrift von MPG&E-Produkten mit Tauschoption gelten nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Einsatz oder Gebrauch der Produkte entstanden sind. Das gleiche gilt für Mängel, die die Funktion oder den Wert des Produkts nur geringfügig beeinflussen. Weiterhin sind Gebrauchsverschleiß, Transportschäden oder nicht von MPG&E durchgeführte Veränderungen an gelieferten Produkten von einer Tauschoption / Gutschrift ausgeschlossen.

Kontaktlinsen, die nicht mit den von der MPG&E Handel und Service GmbH empfohlenen / vorgeschriebenen Pflegemitteln gepflegt werden und nicht nach Vorschrift behandelt werden, sind von einer Tauschoption / Gutschrift ebenfalls ausgeschlossen.

9.  Stornierungen

9.1  Online-Bestellungen

Bestellungen per MPG&E-Onlineshop und digitaler Bestellung im Spectaris XML-Format können nicht storniert werden. Eine diesbezügliche Überprüfung der Bestellungen wird daher empfohlen.

9.2  Individuell gefertigte Kontaktlinsen

Innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang bei MPG&E können Bestellungen von individuell gefertigten Kontaktlinsen storniert werden. Davon ausgenommen sind Bestellungen, die der Besteller als „eilig“ eingestuft hat: Diese lassen sich nur inner- halb von 6 Stunden nach Bestelleingang bei MPG&E stornieren.

10.  Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MPG&E, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem unter Satz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (siehe Ziffer 11.) und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MPG&E, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von MPG&E. Bei Lieferung an Kaufleute besteht dieser Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen. Der Lieferant hat in diesem Fall die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als diese wertmäßig nicht erforderlich ist, um die anderweitigen Verbindlichkeiten des Kunden abzudecken. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist sofort nach Rücktritt vom zugrunde liegenden Kaufvertrag zurückzugeben. Ein ausdrückliches Herausgabeverlangen des Lieferanten gilt als Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die aus dieser Weiterveräußerung entstehenden Kaufpreisansprüche werden hiermit an den Lieferanten abgetreten.

12.  Teilwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall gelten anstatt der unwirksamen Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften.

13.  Gerichtsstand und Rechtsordnung

Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Bordesholm. Gerichtsstand ist Kiel. Es gilt für Vertragsanbahnung, Vertragsschluss und Vertragsabwicklung sowie für alle damit zusammenhängenden Rechtsfragen aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.